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Charles X – Acte notarié royal;
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• Historischer Kontext
• Transkription
• Quellen & Literatur
Acte notarié royal,
königlich notarieller Akt,
handschriftlich;
Charles X (Karl X.),
Roi de France et de Navarre,
(im Namen von);
Chancellerie royal de Carrouges,
königliche Kanzlei;
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10. Dezember 1824,
Carrouges, Département de l'Orne/ Frankreich;
Pichon (?),
Notaire royal in Carrouges;
Weitere Recherche erforderlich;
Vergé-Papier,
mit timbre royal;
ca. 212 x 298 mm,
12pp. in fol.;
Restauriert;
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Die Transkription dieser Handschrift folgt nach weiterer Auswertung.
Die Textwiedergabe der Transkription erfolgt buchstabengetreu. Als Ausnahme sei hier die angepasste vokalische Wiedergabe von «U/ u» und die konsonantische Wiedergabe von «V/ v» genannt. In der Handschrift verwendete Majuskeln, Diakritika/ fehlende Diakritika, sowie römische Zahlen sind in ihrer jeweiligen Schreibweise übernommen. Desweiteren sind alle Ligaturen ausgeschrieben und die Schreibweise «∫s» als «ss» wiedergegeben.
Alle Kürzungen werden aufgelöst und durch [ ] in den Textverlauf eingefügt, ebenso Diakritika in Form von überschriebenen Vokalen, indem die hochgestellten Buchstaben nach dem Vokal ohne weitere Auszeichnung ins Wort eingefügt werden. Gleiches gilt für gekürzte Maße und Einheiten. Gedanken-/ Abschnittstrennungen in Form von « | » und/ oder « . » etc. werden durch die moderne Interpunktion ersetzt.
Die einzelnen Zeilen der Handschrift sind in römischen Zahlen I.), II.), III.) usw. nummeriert. Eine typografische Trennung erfolgt hier aus technischen Gründen in der Regel nicht. Bei mehrseitigen Dokumenten erhalten die einzelnen Transkriptionsabschnitte eine fortlaufende Foliierung [fol. 1v], [fol. 1r], usw., bzw. bei Briefen eine Kennzeichnung [aussen] / [innen]. Sollte eine zeitgenössische Foliierung erhalten sein, wird diese verwendet.
Bei Handschriften, die – mit Ausnahme von Kontrasignaturen – ausschließlich von einer Hand verfasst wurden, erfolgt kein weiterer Hinweis. Ansonsten erhalten die verschiedenen Hände eine Auszeichnung [h1] ... [/h1] | [h2] ... [/h2] | [h3] ... [/h3], usw..
Kommentare und Ergänzungen werden als solche gekennzeichnet und in [ ] in den Textverlauf eingefügt.
Unsichere Lesungen, nicht lesbare Zeichen/ Wörter und Besonderheiten sind mit dem folgenden Buchstabenindex versehen:
F) fehlend
N) nicht erkannt
NB) fehlend (Beschädigung im Beschreibstoff)
ND) nicht erkennbar (Beschädigung/ Verschmutzung)
NT) Nachtrag
NV) nicht vollständig erkannt
SV) Siegelumschrift/ Siegelbild, verso
SR) Siegelumschrift/ Siegelbild, recto
ST) Streichung
U) unsichere Lesung
US) Unterstreichung
Die verschiedenen Textbereiche der vorliegenden Handschrift sind, insofern inhaltlich vorhanden, wie folgt ausgezeichnet:
bf) Beurkundungsbefehl
dt) Datum/ und Actum
h) Hervorhebung/ Auszeichnung
in) Invocatio
is) Inscriptio/ und Salutatio
it) Intitulatio, u.U. mit Devotions-/ Legitimationsformel
k) Kanzleizeichen
nr) Narratio
pb) Publicatio
r) Rekognition/ Recognitionszeile
s) Signatur/ Signumzeile
sg) Siegel
sfr) Siegel fragmentarisch erhalten
sf) Siegel nicht erhalten
sk) ungesiegelt
[1] Die Literaturangaben folgen nach Auswertung der Handschrift